Branchenlösung · Behörden & Kommunen

Bescheide, Anhörungen, Benachrichtigungen: alles noch per Hand?

Kommunale Ämter versenden täglich hunderte Schreiben: Steuerbescheide, Bußgeldbescheide, Anhörungen, Benachrichtigungen. Mitarbeiter, die manuell drucken, kuvertieren und zur Post gehen, fehlen am Bürgerservice-Schalter. PDFpost.de automatisiert den Postversand: sicher, nachvollziehbar, günstig.

Typische Versandanlässe in Behörden und Ämtern

Wiederkehrende Massenaussendungen und Einzelschreiben: ab jetzt automatisiert.

Steuerbescheide und Gebührenbescheide

Grundsteuerbescheide, Gewerbesteuerbescheide, Erschließungsgebühren: als Massenversand per CSV-Import oder automatisiert über die API. Tausende Bescheide in einem Auftrag.

Anhörungen und Bußgeldbescheide

Rechtlich zwingend per Brief, mit Einschreiben und Tracking-Nummer für den Nachweis des Zugangs. Widerspruchsfristen beginnen erst mit nachgewiesenem Empfang.

Bürgerbenachrichtigungen

Baustellen-Ankündigungen, Sperr-Zeiten, Wahlbenachrichtigungen, Straßenreinigungspläne: an ganze Straßenzüge gleichzeitig. Per CSV aus dem EWO-System.

Ladungen und Vorladungsschreiben

Ladungen zu Sitzungen, Beratungsterminen oder Prüfungen: fristgerecht und nachweisbar zugestellt. Einschreiben mit Rückschein auf Knopfdruck verfügbar.

Weniger Postaufwand, mehr Bürgerservice

API-Integration in Fachverfahren

PDFpost.de lässt sich über eine REST-API an kommunale Fachverfahren (z. B. MACH, Infoma, Finanz+) anbinden. Bescheid erzeugt, Brief geht automatisch raus.

Einschreiben für rechtssichere Bescheide

Anhörungen, Bußgeldbescheide und Ladungen per Einschreiben, mit Tracking-Nummer der Deutschen Post. Zugang nachweisbar, Fristen rechtssicher.

DSGVO-konform für Behördendaten

Bürger-Daten werden ausschließlich auf deutschen Servern verarbeitet. AVV nach Art. 28 DSGVO. Datenschutz-Folgenabschätzung auf Anfrage verfügbar.

Bis zu 60 % Portokostenersparnis

Kommunen, die eigene Druckstraßen betreiben oder Fremddienstleister beauftragen, senken ihre Kosten pro Brief deutlich. Keine Investition in Infrastruktur nötig.

Rechenbeispiel: 500 Grundsteuerbescheide versenden

Eine Gemeinde mit 500 Grundsteuerbescheiden pro Jahr, je 2 Seiten, schwarzweiß. Was kostet die Aussendung?

Kostenfaktor Manueller Versand PDFpost.de
Porto (500 × Standardbrief) 500 × 0,95 € = 475,00 € im Briefpreis enthalten
Papier + Toner (2 Seiten × 500) ca. 40,00 € entfällt
Briefumschläge (500 Stk.) ca. 30,00 € entfällt
Personalaufwand (Sachbearbeiter) ca. 10 Std. × 35 €/h = 350,00 € ca. 20 Min. (CSV-Upload)
Gesamtkosten ca. 895,00 € netto ab 665,00 € netto
Ersparnis entfällt ca. 230 € + 9,5 Std. Sachbearbeiterzeit

* Preise netto, zzgl. MwSt. Berechnungsgrundlage: Standardbrief s/w, 2 Seiten, ab 1,33 € netto/Brief. Für Großabnehmer mit regelmäßigem Bescheidvolumen sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an.

Häufige Fragen von Behörden und Kommunen

Können Behörden PDFpost.de für den Bescheidversand nutzen?

Ja. PDFpost.de ist für gewerbliche und institutionelle Nutzer ausgelegt. Kommunen, Ämter und Behörden können Bescheide, Anhörungen und Benachrichtigungen per REST-API oder CSV-Import automatisiert versenden. Sprechen Sie uns für ein maßgeschneidertes Angebot an.

Ist der Bescheidversand per PDFpost.de rechtssicher?

Ja. Bescheide können als Einschreiben Einwurf oder Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Die Tracking-Nummer der Deutschen Post dient als Nachweis über den Zugang des Schreibens, wichtig für Widerspruchsfristen nach VwGO und anderen Verfahrensordnungen.

Wie hoch sind die Einsparungen beim Bescheidversand?

Kommunen, die bisher eigene Druckstraßen betreiben oder Briefversand manuell abwickeln, berichten von Einsparungen von 40–60 % der bisherigen Portokosten. Dazu kommen erhebliche Personalzeitersparungen bei Sachbearbeitern, die wieder für den eigentlichen Bürgerservice zur Verfügung stehen.

Erfüllt PDFpost.de die DSGVO-Anforderungen für Behörden?

Ja. Alle Daten werden ausschließlich auf deutschen Servern verarbeitet. AVV gemäß Art. 28 DSGVO wird bereitgestellt. Auf Anfrage stellen wir die technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) für eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO zur Verfügung.

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